Gesetzliche Betreuungen
Gesetzliche Betreuungen
 

Betreuungsbüro Wolfgramm

Seit 2002 Ihr kompetenter Partner in der rechtlichen Betreuung

 

 

 

Die Aufgaben eines rechtlichen Betreuers sind im Betreuungsrecht festgelegt. Der Betreuer oder die Betreuerin hat die Aufgabe, die Interessen des Betreuten zu vertreten und ihn bei der Wahrnehmung seiner Angelegenheiten zu unterstützen. Die Aufgaben des Betreuers können sich auf verschiedene Bereiche erstrecken, wie z.B. die Vermögenssorge, die Gesundheitssorge, die Wohnungsangelegenheiten oder die Aufenthaltsbestimmung.

Der Betreuer oder die Betreuerin hat die Pflicht, die Wünsche und Bedürfnisse des Betreuten zu berücksichtigen und ihn bei der Wahrnehmung seiner Rechte zu unterstützen. Der Betreuer oder die Betreuerin muss regelmäßig Kontakt mit dem Betreuten aufnehmen und ihn über wichtige Entscheidungen informieren.

Sollten Sie für sich oder eine andere Person eine rechtliche Betreuung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen zunächst die Kontaktaufnahme mit Ihrer zuständigen Betreuungsbehörde zu suchen. Dieses ist i.d.R. das Gesundheitsamt Ihrers Landkreises, alternativ wenden Sie sich an Ihr zuständiges Amtsgericht (Betreuungsgericht). Dort wird Ihr Bedarf gemeinsam mit Ihnen erörtert und im Anschluss ggf. über das Amtsgericht eine rechtliche Betreuung per Beschluss eingerichtet. Beachten Sie das ein Verfahren z.T. mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.

 

Ausführliche Informationen zur rechtlichen Betreuung finden Sie im Ratgeber auf der Seite Infomaterial.

Das Bundesministerium der Justiz bietet eine umfassende Übersicht über das Thema “Rechtliche Betreuung” und informiert über die gesetzlichen Grundlagen sowie die Neuerungen im Betreuungsrecht ab dem 1. Januar 2023.

 

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© Lars Wolfgramm